Kombi-Lehrgangsangebot (Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetztes – SprengG)
– Wiederladen und laden von Patronenhülsen
– Böllern (3-Böllerarten)
– Vorderladen
Termin:
Freitag: 12.05.2023 ab 18:00 Uhr
Samstag: 13.05.2023 ab 08:30 Uhr
Sonntag: 14.05.2023 ab 08:30 Uhr
Lehrgangsort:
Bad Kreuznacher Schützengemeinschaft e. V., Schützenhaus 1 in 55545 Bad Kreuznach
Lehrgangskosten: 300,00€
=> Wiederladen + Böllern + Vorderladen
Eine Waffenbesitzkarte/Waffenberechtigung ist/sind zur Teilnahme nicht notwendig!
Voraussetzungen / Informationen:
– Mindestalter 21 Jahre (ab 18 Jahren mit Zustimmung der zuständigen Behörde / Waffenamt / Sprengstoffamt)
– Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde / Waffenamt / Sprengstoffamt
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ZWINGEND zur Teilnahme am Lehrgang im Original vorzulegen!
Der Gesetzgeber verbietet die Lehrgangsteilnahme ohne eine vorliegende gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung!
Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitungszeiten für solche Anträge eventuell etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Beantragen Sie daher bitte unmittelbar mit Lehrgangsanmeldung ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Ihrer zuständigen Behörde / Waffenamt / Sprengstoffamt!